Tue Gutes – und lass die Welt daran teilhaben

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist Werbung im Bereich der Arzt- und Heilberufe möglich. Eine sinnvolle und sachlich gehaltene Öffentlichkeitsarbeit dient dem Patienten hier als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Der gezielte Einsatz von Kommunikationsmedien eröffnet unseren Auftraggebern gleichzeitig die Möglichkeit, ihre Leistungen in einem zunehmend stark umworbenen Wettbewerbsumfeld aufmerksamkeitswirksam zu positionieren.


Folgende Kommunikationsmedien sind im Bereich Print + PR zulässig:

  • Pressemitteilungen, Zeitungsinterviews, strategisch positionierte Fachartikel
  • Informationsbroschüren, Flyer und Patientenzeitungen zur Auslage innerhalb der Einrichtung sowie in der medizinischen Peripherie (z. B. Apotheken, Massagepraxen, Fitness- und Wellnesseinrichtungen)
  • Plakate und Poster innerhalb der Einrichtung
  • werbliche Anzeigen
  • Hinweise auf Ortstafeln und kostenlosen Stadtplänen
  • Durchführung von Tagen der offenen Tür

Folgende Inhalte sind im Bereich Print + PR zulässig:

  • Organisatorische Hinweise (Erreichbarkeit, Anfahrtswege, Öffnungszeiten, Notdienstnummern etc.)
  • Informationen zum Leistungsspektrum oder zu speziellen Aktionen (Grippeschutzimpfungen, Reisemedizin etc.)
  • Angaben zu besonderen Leistungen im Allgemeinen und IGeL-Leistungen
  • Preislisten, die GOÄ-konforme Regelpreise für zusätzliche ärztliche Leistungen enthalten
  • Angaben zu Arztpersonen und an der Behandlung beteiligten Mitarbeitern, Fach- und Pflegepersonal-Organigramme, Vorstellung des Praxisteams
  • Philosophie der Einrichtung
  • Informationen über Räumlichkeiten und Ausstattung
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